HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ – Kombinierbare lösungen für ihr unternehmen!

Seit dem 2. Januar 2021 ist das Hinweisgeberschutzgesetz, auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt, in Kraft getreten.

Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz von Hinweisgebern zu stärken und gleichzeitig Korruption und Missstände innerhalb von Unternehmen aufzudecken und zu verhindern.

Durch die Implementierung interner Hinweisgebersysteme soll erreicht werden, diese Ziele effektiver umzusetzen.

 

Umsetzungspflicht

  • Ab 250 Mitarbeitern = 02.07.2023
  • Ab 50 – 249 Mitarbeitern = 17.12.2023

 

Welche Inhalte des Gesetzes sind für den Mittelstand zwingend relevant?

  • Die Unternehmer müssen zwingend eine Meldestelle einrichten, da sie sich ansonsten ordnungswidrig verhalten und ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht
  • Für die Einrichtung einer Meldestelle ist die Beteiligung des Betriebsrates nötig, um deren Mitbestimmungsumfang zu prüfen

 

Kombinierbare Lösungen für Ihr Unternehmen

Profitieren Sie von unseren anpassbaren Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind und sich nahtlos miteinander kombinieren lassen.

Damit können Sie Effizienzsteigerungen erzielen und Kosten senken, während Sie gleichzeitig von nahtloser Integration und einem echten Wettbewerbsvorteil profitieren.

 

IT-System
Cloud-Lösung von LegalTegrity. Bei einem Abschluss über unser Haus erhalten Sie einen dauerhaften Preisnachlass von 10 %.

Externe Meldestelle
Der Dienstleister sorgt dafür, dass Ihre Organisation alle gesetzlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz erfüllt. Die Meldungen gehen an eine weisungsungebundene externe Person.

Externer Schadenermittler
Im Schadenfall unterstützen Sie Ermittlungsspezialisten bei einer lückenlosen und diskreten Aufklärung.

Vertrauensschadenversicherung
Deckt u.a. Schadenermittlungskosten und Schäden sofern sie vorsätzlich, rechtswidrig und zielgerichtet sind.

Compliance-Versicherung
Deckt die Schadenermittlung bis 60 Tage.

 

Auf YouTube finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars zum Thema „Hinweisgeberschutzgesetz / Cloud-Lösung für den Mittelstand“

oder Sie hören sich die Aufzeichnung als Podcast an

Spotify | Apple Podcast

 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Implementierungsvorhaben und stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

BÜRGSCHAFT – STÄRKEN SIE IHRE LIQUIDITÄT!

Vertragserfüllung, Anzahlung und Gewährleistung lassen sich problemlos verbürgen. Damit stärken Sie Ihre Liquidität und halten sich Handlungsoptionen offen. Wussten Sie, dass es eine Vielzahl weitere Avalarten gibt?

Um nur einige zu nennen: Prozessbürgschaft, Zoll-, Miet-, Leasing-, Warenlieferungsaval – klassischerweise ist die Bank Ihres Vertrauens Ihr erster Ansprechpartner in diesem Zusammenhang.

In Deutschland ist ein gutes Dutzend sehr bonitätsstarker Versicherungsunternehmen aktiv, die ebenfalls als Bürgen auftreten: nutzen Sie diese! Viele haben eine jahrzehntelange Erfahrung als Kautionsversicherer, verfügen über ein internationales Netzwerk und stellen Onlineplattformen zur Verfügung, welche Ihre Geschäftsprozesse entlasten.

Die jeweiligen Bedingungen und Konditionen eines Kautionsversicherers sind von der gewünschten Avalart und Ihrer individuellen Bonität abhängig.

Wir gehen davon aus, dass sich die Banken mit steigender Zinslandschaft weniger stark im Kautionsmarkt engagieren werden. Im gesamten Umfeld bemerken unsere Spezialisten bereits, dass auch die Preise für Garantien und Bürgschaften anziehen.

Das Team der Hörtkorn Credit berät Sie bei der Auswahl des geeigneten Bürgschaftsversicherers und verhandelt Sicherheiten und Preise. Unsere Spezialisten unterstützen bei Sondertexten, arrangieren Konsortialbürgschaften und geben Rat für Ihre Bilanzgespräche.

Dabei ist die Größe einer benötigten Bürgschaft unerheblich. Ihre Bank wird eine Avallinie immer auf das Gesamtengagement anrechnen – ein Versicherer kann hierbei zu deutlicher Entlastung beitragen und Sie professionell auch nach außen hin unterstützen.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!