(Mängel-)Gewährleistungsbürgschaft

Häufig ist Ihr Auftraggeber vertraglich berechtigt, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten, bis sich das Bauwerk oder die Maschinenanlage auch über die Zeit bewährt hat. Das können durchaus fünf Jahre sein, und die Summe beträgt meist zwischen 5, kann aber auch 10 Prozent der Gesamtkosten erreichen. Sie verzichten also entsprechend lange auf einen Teil Ihrer Entlohnung und belasten damit Ihre Liquidität bzw. Ihre Banklinien.

Mit einer Gewährleistungsbürgschaft können Sie den geldlichen Einbehalt Ihres Auftraggebers ablösen und sich den gesamten Kaufpreis auszahlen lassen. Ihr Auftraggeber erhält dafür die wertige Bürgschaft eines Institutes mit hervorragender Bonität – Sie schöpfen Liquidität.

Beim Ziehen einer Mängelgewährleistungsbürgschaft durch Ihren Auftraggeber haben Sie und der Versicherer normalerweise die Möglichkeit, die Rechtfertigung dafür zu prüfen, bevor gezahlt wird. Bei Garantien und bei Performance Bonds kann das anders sein: wir beraten und unterstützen Sie gern.