Ausführungsbürgschaft / Vertragserfüllungsbürgschaft

Termintreue ist für Sie Ehrensache und für Ihren Auftraggeber Planungssicherheit. Daher lassen sich viele die korrekte Ausführung des geschlossenen Vertrages verbürgen. Wir unterstützen Sie bei der Avalplanung und beschaffen Ihnen den Handlungsspielraum in Zusammenarbeit mit Kautionsversicherern.

Bevor Sie einen Vertrag schließen, werden Sie ggfs. mit einer Bietungsbürgschaft konfrontiert, um überhaupt an einer Ausschreibung teilnehmen zu dürfen. Auch diese können wir Ihnen vermitteln.

Gegebenenfalls wird von Ihnen als Auftraggeber eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB gefordert. Damit sichert der Auftragnehmer seine Ansprüche aus Vorausleistung und auf seinen Werklohn ab. Es gelten enge Fristen, um diese Bauhandwerkersicherung zu stellen – kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu, damit Sie handlungsfähig bleiben.